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Unterweisungen für
Gabelstapler- und Kranführer
Pflichtunterweisungen gemäß DGUV & Arbeitsschutzgesetz
Mein Unterweisungsangebot richtet sich an Unternehmen, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im sicheren Umgang mit Flurförderzeugen oder Krananlagen schulen und den gesetzlichen Anforderungen nachkommen möchten.
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Gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 sowie § 12 ArbSchG sind Unternehmer verpflichtet, Beschäftigte mindestens einmal jährlich zu unterweisen – insbesondere bei Tätigkeiten mit potenziellen Gefährdungen. Die Inhalte müssen verständlich und tätigkeitsbezogen vermittelt und dokumentiert werden. Bei Leiharbeitsverhältnissen gelten besondere Regelungen (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
KURZUNTERWEISUNG
ca. 2 Stunden – Theorie oder Praxis
Ab 29,00 € pro Teilnehmer
(mind. 3 Personen)
Oder als Pauschalpreis ab 259,00 €
für bis zu 10 Personen (Inhouse)
INTENSIVUNTERWEISUNG
ca. 4 Stunden – Theorie und Praxis
Ab 39,00 € pro Teilnehmer
(mind. 3 Personen)
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Oder als Pauschalpreis ab 359,00 €
für bis zu 10 Personen (Inhouse)
Die Unterweisungen erfolgen gemäß:
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
DGUV Grundsatz 308-001 (Gabelstapler)
DGUV Grundsatz 308-008 (Ladungssicherung mit Flurförderzeugen)
DGUV Grundsatz 309-003 (Krane)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §12)
EU-Richtlinien sowie § 4 DGUV V1 zur Unterweisungspflicht​
​Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Inhouse-Schulungen fällt eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,51 €/km an.